Ab dem 1. Juli 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme und Aufzeichnungssysteme beim Finanzamt zu melden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Meldepflicht gilt sowohl für bereits genutzte als auch für neu angeschaffte Kassensysteme. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden, während für neue Systeme eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme gilt. Auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems muss innerhalb eines Monats digital beim Finanzamt gemeldet werden. Unternehmen können dies über “Mein ELSTER”, die ERiC-Schnittstelle oder per XML-Upload tun. Die Meldung umfasst Informationen wie Systemart, Seriennummer und Inbetriebnahmedatum. Experten empfehlen eine frühzeitige technische Vorbereitung, um Fehler und Sanktionen zu vermeiden.
Eine rechtzeitige Meldung der Kassensysteme sichert Betriebe gegen Bußgelder ab und erleichtert eine reibungslose Steuerprüfung.