Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat ihre Qualitätsstandards überarbeitet, wobei aktuelle Erkenntnisse der Nachhaltigkeitsforschung und neue Rechtsgrundlagen integriert wurden. Besonders der DGE-Qualitätsstandard für Betriebs-, Behörden- und Hochschulverpflegung wurde stark angepasst und umfasst nun Kriterien für vegane Kost, um eine größere Auswahl für Anbieter und Gäste zu gewährleisten.
Das Ernährungssystem trägt zu einem Drittel zu den weltweiten Treibhausgasemissionen bei. Deshalb sieht die DGE die Gemeinschaftsverpflegung als Schlüssel zu einer gesünderen und nachhaltigeren Ernährung. Die aktualisierten Standards beinhalten unter anderem die neue Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung und die seit 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht.
Die steigende Nachfrage nach pflanzlichen Gerichten, insbesondere in der Hochschulgastronomie, wurde berücksichtigt. Dr. Kiran Virmani betont, dass die DGE die Tendenz zu einer stärker pflanzlich orientierten Ernährung erkannt hat. Die festgelegten Kriterien für vegane Kost wurden wissenschaftlich geprüft und dienen als Leitfaden für Anbieter.
Die Kriterien gewährleisten, dass trotz Verzicht auf tierische Produkte eine ausgewogene Nährstoffversorgung möglich ist, insbesondere da die DGE vegane Ernährung für bestimmte Gruppen wegen potenzieller Nährstoffmängel mit Vorsicht empfiehlt. Sie bieten den Verantwortlichen die Möglichkeit, ein vielfältiges und gesundes veganes Angebot zu erstellen.