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Party Service Bund Deutschland: Berufsverband ist eher zuversichtlich

Für 2023 ist der Party Service Bund Deutschland e.V. mit Blick auf die Partyservice- und Catering-Branche eher zuversichtlich gestimmt. Zu dieser Einschätzung gelangt Wolfgang Finken, der Bundesgeschäftsführer dieses Branchen- und Berufsfachverbandes. Finken räumt ein: „Zu Beginn der Corona-Krise, im Frühjahr 2020 habe ich schwarz gesehen. Ich habe öffentlich geäußert, dass eine große Anzahl der Betriebe nicht überleben würde. Doch genau das Gegenteil hat sich in der Praxis herausgestellt – mit Hilfe der Förderprogramme des Bundes.“ Für besonders positiv hält es der Bundesgeschäftsführer, dass notwendige Preiserhöhungen von den Mitgliedsbetrieben weitestgehend am Markt durchgesetzt werden konnten: „Das wurde von den meisten Auftraggebern akzeptiert.“

Der Party Service Bund Deutschland e.V. hatte die Unternehmerinnen und Unternehmer der Branche ausdrücklich zu solchen Preisanpassungen ermuntert. Bei zahlreichen Caterern und Partyservice-Unternehmern seien die Auftragsbücher nach wie vor voll, so der Branchen-Kenner. Allerdings gebe es zum Teil deutliche Unterschiede: Beispielsweise zeige sich die Gesamtsituation der Kita- und Schulverpfleger als „sehr dramatisch“.

Im vergangenen Jahr hat sich der Party Service Bund Deutschland e.V. nach Darstellung von Wolfgang Finken, über das klassische Tagesgeschäft aus Information und Beratung hinaus, vor allem für mehr Solidarität in der Branche eingesetzt. Zum Beispiel tat sich der Verband im Herbst mit protestierenden Bäckerinnen und Bäckern zusammen, die gegen die explodierenden Energiepreise protestiert hatten, und engagierte sich in der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft.

2023 will der Verband noch stärker für eine Entlastung des Mittelstandes aktiv werden, der die „Stütze des wirtschaftlichen Wachstums und Wohlstandes in Deutschland“ sei. An die Adresse der Politik fordert Finken unter anderem verringerte Bürokratie-Lasten und den Erhalt flexibler Beschäftigungsformen sowie einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Gastfreundschaft von einheitlichen sieben Prozent. In punkto Bürokratie befürwortet der Verband eine Schwellenwert-Regelung. Demnach könnte unter einem Schwellenwert von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie verzichtet werden.

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